Sozialmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt

97 Hausbesuche, strengere Sanktionen und verstärkte Kontrollen: Die Stadt Wels verschärft ihr Vorgehen gegen missbräuchlichen Sozialhilfebezug. Gleichzeitig soll Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit gezielten Maßnahmen der Weg zurück in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Aktuelle Zahlen zeigen: Bis Mitte Oktober 2026 bezogen in Wels insgesamt 646 Personen Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe soll Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht sichern können. Doch der Bezug staatlicher Leistungen ist an klare gesetzliche Verpflichtungen gebunden. Wer Sozialhilfe erhält, muss zumutbare Arbeitsmöglichkeiten wahrnehmen, an Integrationsmaßnahmen teilnehmen und seine persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig und rechtzeitig offenlegen. Werden diese Pflichten verletzt, drohen mittlerweile deutlich strengere Konsequenzen.

Die Stadt Wels kündigt daher ein konsequentes Vorgehen gegen Sozialmissbrauch an. Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger betonen, dass öffentliche Unterstützung jenen zugutekommen müsse, die tatsächlich Anspruch darauf haben.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl, Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger und Mag. Martin Pantlitschko (Abteilungsleiter Soziales). | (c) Stadt Wels

Strengere Sanktionen seit Februar 2026

Mit Februar 2026 trat eine wesentliche Novelle des oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetzes in Kraft. Sie sieht verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei bestimmten Pflichtverletzungen vor.

Die Kürzungen können stufenweise erfolgen: Bei einem erstmaligen Verstoß ist eine Reduktion der Sozialhilfe um 30 Prozent für einen Monat vorgesehen. Bei weiteren Pflichtverletzungen kann die Leistung um 50 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist anschließend sogar eine Bezugssperre von bis zu sechs Monaten möglich.

Auch die Verweigerung von Integrationspflichten kann finanzielle Folgen haben. Werden beispielsweise die erforderlichen Bemühungen um einen Arbeitsplatz verweigert und gleichzeitig verpflichtende Deutschkurse nicht besucht, können entsprechende Kürzungen nebeneinander zur Anwendung kommen.

646 Sozialhilfebezieher in Wels

Die aktuellen Zahlen der Stadt Wels weisen für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 13. Oktober 2026 insgesamt 646 Sozialhilfebezieher aus. Davon erhielten 473 Personen eine Aufzahlung, während 173 Personen sogenannte Vollbezieher waren.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 wurden 716 Sozialhilfebezieher registriert. Darunter waren 530 Personen mit Aufzahlung und 186 Vollbezieher.

Die durchschnittliche Bezugsdauer lag 2026 bisher bei 23 Monaten. Besonders lange Bezugsverläufe zeigen sich bei drei Personen, die bereits seit jeweils 189 Monaten – also 15 Jahren und neun Monaten – Sozialhilfe beziehen. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei 22 Monaten. Damals bezogen fünf Personen bereits seit 15 Jahren Sozialhilfe.

Auch finanziell ist die Sozialhilfe für die Stadt ein relevanter Faktor. Bis Ende September 2026 wurden rund 1,489 Millionen Euro ausgewiesen. Im gesamten Jahr 2025 waren es rund 2,138 Millionen Euro. 2024 belief sich der Betrag auf 2,132 Millionen Euro.

97 Hausbesuche zur Überprüfung

Um die Angaben in den Sozialhilfeanträgen zu überprüfen und eine zweckgemäße Verwendung der Leistungen sicherzustellen, setzt die Stadt auf regelmäßige Kontrollen vor Ort.

Die Hausbesuche werden von einem Mitarbeiter der Abteilung Soziales gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der Ordnungswache Stadt Wels GmbH durchgeführt. Die Auswahl erfolgt grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip. Zusätzlich geht die Stadt Hinweisen aus dem Umfeld von Sozialhilfebeziehern nach. Ziel ist es, möglichst jeden Klienten während eines laufenden Bescheids zumindest einmal zu besuchen.

Bis September 2026 wurden insgesamt 97 solcher Hausbesuche durchgeführt. Dabei werden unter anderem der tatsächliche Wohnsitz, Vermögensverhältnisse und mögliche längere Aufenthalte im Ausland überprüft.

Zwei konkrete Fälle zeigen, welche Konsequenzen solche Kontrollen haben können:

In einem Fall konnte ein Sozialhilfebezieher trotz mehrmaliger Besuche nicht angetroffen werden. Weitere Nachforschungen ergaben, dass sich der Betroffene häufig wochenlang in der Türkei aufhielt. Die Sozialhilfe wurde rückverrechnet, außerdem erfolgte eine Anzeige.

In einem zweiten Fall stellte sich heraus, dass ein Klient nicht gemeldet hatte, dass er ein Haus im Kosovo besitzt und dort zusätzlich eine Pension bezieht. Die Sozialhilfe wurde eingestellt, der Betroffene angezeigt. Eine Rückforderung von knapp 9.000 Euro wurde anschließend in Raten zurückbezahlt.

Stadt Wels sieht sich durch Beschwerden bestätigt

Gegen negative Sozialhilfebescheide oder Leistungskürzungen können Betroffene beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Beschwerde einlegen.

Im Jahr 2026 gab es bisher 13 Beschwerden gegen Sozialhilfebescheide der Stadt Wels. Laut Stadtverwaltung gingen 76 Prozent dieser Verfahren zugunsten der Stadt aus. Die bisherigen Entscheidungen hätten damit in zahlreichen Fällen Bestand gehabt.

Dabei betont die Stadt ausdrücklich, dass nicht jede Pflichtverletzung automatisch Sozialbetrug bedeutet. Entscheidend seien stets die konkreten Umstände und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

„Hilfe zur Arbeit“ als Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Neben Kontrollen und Sanktionen setzt die Stadt Wels auch auf Maßnahmen zur beruflichen Integration. Das Projekt „Hilfe zur Arbeit“ soll Menschen in schwierigen sozialen und finanziellen Situationen dabei unterstützen, wieder Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.

Dazu werden individuelle Beratung, Begleitung und konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. Im Jahr 2025 wurden dafür Arbeitsplätze in verschiedenen städtischen Einrichtungen geschaffen – unter anderem im Tierheim, in Museen, in der Stadtbücherei, am Friedhof, in der Straßenreinigung und Stadtgärtnerei sowie im Kulturbereich. Auch Kooperationen mit der OÖ Tafel, dem Sozialen Wohnservice und dem Unternehmen REWE wurden genutzt.

Aktuell sind neun Personen bei der Stadt Wels sowie jeweils eine Person beim Sozialen Wohnservice und bei der OÖ Tafel beschäftigt. Vier Teilnehmer konnten nach dem Projekt fix übernommen werden. Neun Personen wurde hingegen nach einer Arbeitsverweigerung beziehungsweise Kündigung die Sozialhilfe gekürzt oder eingestellt.

Klare Meldepflichten und verpflichtendes Case Management

Zum Bezug von Sozialhilfe gehören auch umfassende Mitwirkungs- und Meldepflichten. Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen bekannt gegeben werden. Dazu zählen beispielsweise die Aufnahme einer Beschäftigung, Änderungen beim Einkommen oder der Einzug weiterer Personen in den Haushalt.

Auch Aufenthalte außerhalb Oberösterreichs und Auslandsreisen unterliegen besonderen Vorgaben und müssen grundsätzlich vorab gemeldet werden. Bei Einhaltung der Voraussetzungen sind Erholungsaufenthalte von bis zu zwei Wochen möglich.

Ein weiterer verpflichtender Bestandteil ist das sogenannte Case Management. Dabei wird die individuelle Situation der Betroffenen erfasst und es werden konkrete Schritte in Richtung Arbeitsmarkt und eigenständige Lebensführung vereinbart. Wer die Teilnahme verweigert oder nicht ausreichend mitwirkt, muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Leistungskürzungen rechnen.

Darüber hinaus müssen vorrangige Ansprüche gegenüber Dritten – etwa Unterhaltsansprüche oder Wohnbeihilfe – geltend gemacht werden. Werden solche Ansprüche nicht ausgeschöpft, obwohl sie bestehen, kann dies ebenfalls Auswirkungen auf den Sozialhilfebezug haben.

„Sozialmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt“

Für Bürgermeister Dr. Andreas Rabl steht die konsequente Kontrolle im Mittelpunkt: „Sozialmissbrauch darf nicht zulasten jener Menschen gehen, die sich an die geltenden Regeln halten. Die öffentliche Hand hat die Verantwortung, Sozialleistungen korrekt und zweckgemäß einzusetzen. Wir helfen allen, die tatsächlich Unterstützung brauchen, Sozialmissbrauch stellen wir ab.“

Auch Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger unterstreicht die soziale Verantwortung der Stadt: „Die Sozialhilfe ist ein Schutznetz für Menschen, die unerwartet in Not geraten sind. Sie soll aber keine dauerhafte Unterstützung sein. Sozialmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt.“

Die Linie der Stadt Wels ist damit klar: Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen, sollen diese auch erhalten. Gleichzeitig sollen strengere Kontrollen, konsequente Sanktionen und gezielte Integrationsmaßnahmen sicherstellen, dass Sozialhilfe nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.

Grüne kritisieren politische Inszenierung

Die Grünen Wels sehen in der Präsentation der Sozialhilfekontrollen auch eine politische Inszenierung. Miriam Faber, Sprecherin der Grünen Wels, betont, dass Sozialmissbrauch selbstverständlich verhindert werden müsse, Kontrollen jedoch verhältnismäßig bleiben sollten. Sozialhilfe sei ein wichtiges Sicherheitsnetz und dürfe nicht zum Anlass für pauschales Misstrauen gegenüber Menschen in schwierigen Lebenssituationen werden.

Zudem kritisieren die Grünen die politischen Prioritäten der Stadt und verweisen auf den Handlungsbedarf bei den Bildungsergebnissen an den Welser Volksschulen. Statt Misstrauen zu schüren, brauche es aus ihrer Sicht konkrete soziale und gesellschaftliche Lösungen.


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